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   BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86   

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BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86 (https://dejure.org/1986,11202)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1986 - 9 B 118.86 (https://dejure.org/1986,11202)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1986 - 9 B 118.86 (https://dejure.org/1986,11202)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.01.1986 - 9 C 169.85

    Zurechenbarkeit drohender Pogrome an den Staat wegen Schutzversagung aus

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86
    Das Berufungsgericht habe diese Feststellungen durch die - unveröffentlichte und nicht in das Verfahren eingeführte - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - abgesichert.

    Das gilt auch für die Erwähnung des Urteils vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - (insoweit im übrigen gleichlautend mit dem Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. -, veröffentlicht z.B. in BVerwGE 72, 269; Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43; ZAR 1986, 37; NVwZ 1986, 307; InfAuslR 1986, 85; DVBl. 1986, 512), aus dem ersichtlich weder tatsächliche Feststellungen für den vorliegenden Fall übernommen noch dem Rechtsstreit in rechtlicher Hinsicht eine Wendung gegeben wurde, mit der der Kläger nicht zu rechnen brauchte.

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86
    Das gilt auch für die Erwähnung des Urteils vom 29. Januar 1986 - BVerwG 9 C 169.85 - (insoweit im übrigen gleichlautend mit dem Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. -, veröffentlicht z.B. in BVerwGE 72, 269; Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43; ZAR 1986, 37; NVwZ 1986, 307; InfAuslR 1986, 85; DVBl. 1986, 512), aus dem ersichtlich weder tatsächliche Feststellungen für den vorliegenden Fall übernommen noch dem Rechtsstreit in rechtlicher Hinsicht eine Wendung gegeben wurde, mit der der Kläger nicht zu rechnen brauchte.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86
    Denn das zitierte Urteil stellt nicht etwa einen - neuen - Rechtssatz des Inhalts auf, daß bei bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen eine politische Verfolgung aus asylerheblichen Gründen ausscheide; es hält vielmehr an der bisherigen Auffassung fest, daß sich auch aus bürgerkriegsähnliche Verhältnissen politische Verfolgung herleiten kann (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18), daß dies aber in der konkreten Situation in Sri Lanka beim damaligen Kläger nicht anzunehmen ist.
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86
    Was mit den Begriffen gemeint ist, ergibt sich vielmehr immer nur aus dem Gesamtzusammenhang der tatsächlichen Feststellungen des jeweiligen Falles (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 9 B 200.86 -).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86
    Das Gericht ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerung vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung auf Grund der abschließenden Beratung ergeben (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1986 - 9 B 118.86
    Eine Überraschungsentscheidung ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
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